Die Hilfen bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung sollen zugleich dem Ziel der Vorbeugung von Sekundärerkrankungen dienen.
Die Pflegeleistungen werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Oberstes Ziel ist stets die Förderung der vorhandenen Ressourcen. Durch eine liebevolle Anleitung und den Einsatz weiterer Hilfsmittel wird die Selbständigkeit erhalten, so dass der Kunde so lang wie möglich in seiner häuslichen Umgebung verbleiben kann.
Diese umfasst unter anderem:
Diese umfasst unter anderem:
Diese umfasst unter anderem:
Wir unterstützen Sie gerne bei Anträgen und beim Ausfüllen von Formularen an die Pflegekasse, Krankenkasse oder Sozialamt. Weiter helfen wir Ihnen umgehend, falls die Pflegekasse Sie zu einem Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI aufgefordert hat. Ein Anruf bei uns genügt. Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch alle offenen Fragen.
Beratungsangebote zu Themen wie:
Wir leiten Sie gerne an und unterstützen Sie in der Betreuung und Versorgung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen.
Auf Wunsch Vermittlung von: